Das stationäre Award-prämierte Körpertemperatur-Screeningsystem, das indoor an zentralen Eingängen in Unternehmen und in öffentlichen Gebäuden positioniert wird, misst die Körpertemperatur einer Person automatisch und berührungslos. Ab einem Personen-Abstand von ca. 0,5 m erfasst die intelligente Kamera-Sensorik die Gesichts-Silhouette im Display und führt die Temperatur-Messung innerhalb von zwei Zehntelsekunden automatisch aus. Das Messergebnis wird wahlweise visuell und/oder akustisch angezeigt. Ein vorher definierter Temperatur-Schwellenwert – erhöhte Temperatur, in der Regel 37,5°C – löst ein Warnsignal (visuell und/oder akustisch) am Panel-PC aus. Mögliche Fiebererkrankungen können dadurch sofort erkannt und Folgemaßnahmen ergriffen werden.
Durch eine Messgenauigkeit von circa 0,2 Grad Celsius und eine Messdauer von zwei Zehntelsekunden gehört das ICS-System zu den Vorreitern für berührungslose Infrarot-Scanner am Markt.
Die Messdaten werden vollständig anonymisiert in einem Statistik-Webbackend dargestellt. Die Datenerfassung und Verarbeitung erfolgen DSGVO-konform. Zugangssysteme (wie Drehkreuze und automatische Türöffner) lassen sich optional steuern. Auch mehrstufige Zugangsprozesse sind abbildbar.
Das System ist sofort einsatzfähig. Eine Steckdose genügt.
Projektbezogen realisieren wir auch barrierefreie Installationen. Teilen Sie uns Ihre Anforderung mit.
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ICS Körpertemperatur-Screeningsystem
Best Practice – ARCUS Kliniken
Ihre Key-Benefits:
Automatisiert, schnell & berührunglos ✔ DSGVO-konform ✔ Jederzeit integrierbar ✔ Ohne Personaleinsatz ✔
Nach Ihrer Bestellung werden mit Ihnen die individuelle Systemkonfiguration sowie Liefertermine abgestimmt. Ausgeliefert wird Ihre sofort-einsatzfähige Systemlösung.
FAQ | Kontakt
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihre Frage in den FAQs beantwortet wird. Ansonsten senden Sie uns Ihre Frage bitte über das nachfolgende Kontaktformular.
Welche Art von Daten werden gespeichert?
In der ICS Konfiguration erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich für die optionale und anonyme Gesamtstatistik von Körpertemperatur-Messdaten.
Wo und wie werden Daten gespeichert?
Die Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung in einem optional zugehörigen Web-Backend gespeichert.
Wer hat Zugriff auf die Daten?
Von Ihnen autorisierte User können die Daten im Web-Backend abrufen.
Wann und wie löst das System die Messung aus?
- Stationäres Device: Die intelligente Sensorik der Kamera erfasst einen Arbeitsbereich von 0,3 m bis 2,0m. Wird die Silhouette einer Person erkannt, startet die Temperatur-Messung automatisch.
- Mobiles Device: Die Temperatur-Messung wird manuell per Button auf der Softwareoberfläche ausgelöst.
Welche Stromversorgung wird benötigt?
- Stationäres Device: Das Gerät wird über einen 12V/2A Netzadapter betrieben.
- Mobiles Device: Wiederaufladbare Li-Ion Batterie 4000mAh
Wie lange dauert der Messvorgang?
Die Messung erfolgt innerhalb 100ms – 500ms
Mit welcher Messgenauigkeit misst das Gerät?
Die Messgenauigkeit beträgt 0,2 – 0,5 °C
Warum sollten Unternehmen das ICS Körpertemperatur-Screeningsystem einsetzen?
Sie treffen damit eine wichtige Schutz-Vorkehrung, um in Ihren relevanten Betriebs- und Unternehmensteilen Hygiene-Maßnahmen sowie Zutrittskontrollen umzusetzen. Einzelbetriebliche Schutzvorkehrungen sind aktuell von Bund und Ländern im Rahmen des Corona-Infektionsschutzes gefordert. (vgl. z.B. Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit)
Wer entscheidet über Folgemaßnahmen im Falle einer Messung von erhöhter Körpertemperatur / Fieber?
Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen. (vgl. z.B. Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit.)
Muss der Betriebsrat der Lösung zur Körpertemperaturkontrolle zustimmen?
Ja, im Regelfall tritt dies zu. Laut § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen (Vgl. Satz 6. und 7.):
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.
Füllen Sie bitte das folgende Formular aus und wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.