Die innovative Hygienestation führt Ihren Besucherstrom autark und ohne zusätzliches Personal durch einen automatisierten Infektionsschutz-Bereich. Dort misst ein Körpertemperatur-Scanner in Zehntelsekunden die menschliche Körpertemperatur berührungslos per Infrarot-Kamera, während der kontaktlose Handdesinfektion-Spender die Verbreitung von Krankheitserregern auf den Händen verhindert.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, werden Besucher automatisch vom Körpertemperatur-Scanner aufgefordert die Maske aufzusetzen. Mögliche Erkrankungen können durch die Hygienestation einfach erkannt und Folgemaßnahmen ergriffen werden. Damit sorgt das zuverlässige und präzise System für Sicherheit bei Kunden und Gästen in Unternehmen sowie am Point of Sale.
Das moderne, modular erweiterbare System lässt sich ohne großen Aufwand einfach in Ihr bestehendes Umfeld integrieren. Zutrittssysteme, wie z. B. Drehkreuze oder automatische Türöffner können nach Bedarf mit angebunden werden.
Um der Dokumentationspflicht nachzukommen, können die vom Körpertemperatur-Scanner erfassten, anonymisierten Messdaten optional von autorisierten Usern in Echtzeit exportiert und im Statistik-Webbackend überwacht werden. Es erfolgt keine Datenspeicherung und damit auch keine Verarbeitung kritischer, personenbezogener Daten.
Der Cube bietet ausreichend Fläche, um Werbedisplays mit Angeboten und Ihrem Leistungsportfolio zu platzieren. Zudem investieren Sie mit dem System in Nachhaltigkeit, da Sie mit der Hygienestation auch Infektionsprävention im Zuge der jährlichen Grippesaison betreiben.
Die Montage, Installation und Einweisung werden durch Service-Techniker bei Ihnen vor Ort vorgenommen. Der genaue Liefertermin wird mit Ihnen abgestimmt.
Sprechen Sie uns auch auf Finanzierungs- und Leasing-Modelle an.
FAQ | Kontakt
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihre Frage in den FAQs beantwortet wird. Ansonsten senden Sie uns Ihre Frage bitte über das nachfolgende Kontaktformular.
Welche Art von Daten werden vom Körpertemperatur-Scanner gespeichert?
In der ICS Konfiguration erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich für die optionale und anonyme Gesamtstatistik von Körpertemperatur-Messdaten.
Wo und wie werden Daten gespeichert?
Die Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung in einem optional zugehörigen Web-Backend gespeichert.
Wer hat Zugriff auf die Daten?
Von Ihnen autorisierte User können die Daten im Web-Backend abrufen.
Wann und wie löst das System die Messung aus?
Die intelligente Sensorik der Kamera erfasst einen Arbeitsbereich von 0,3 m bis 2,0m. Wird die Silhouette einer Person erkannt, startet die Temperatur-Messung automatisch.
Welche Stromversorgung wird benötigt?
Das Gerät wird über einen 12V/2A Netzadapter betrieben.
Wie lange dauert der Messvorgang?
Die Messung erfolgt innerhalb 100ms – 500ms
Mit welcher Messgenauigkeit misst das Gerät?
Die Messgenauigkeit beträgt 0,2 – 0,5 °C
Warum sollten Unternehmen das ICS Körpertemperatur-Screeningsystem einsetzen?
Sie treffen damit eine wichtige Schutz-Vorkehrung, um in Ihren relevanten Betriebs- und Unternehmensteilen Hygiene-Maßnahmen sowie Zutrittskontrollen umzusetzen. Einzelbetriebliche Schutzvorkehrungen sind aktuell von Bund und Ländern im Rahmen des Corona-Infektionsschutzes gefordert. (vgl. z.B. Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit)
Wer entscheidet über Folgemaßnahmen im Falle einer Messung von erhöhter Körpertemperatur / Fieber?
Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen. (vgl. z.B. Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit.)
Muss der Betriebsrat der Lösung zur Körpertemperaturkontrolle zustimmen?
Ja, im Regelfall tritt dies zu. Laut § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen (Vgl. Satz 6. und 7.):
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.
Füllen Sie bitte das folgende Formular aus und wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.